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Das ist unsere Aufgabe

 

Algen sind als Indikatoren für die Erkennung kurz- wie langfristiger Veränderungen von Fließ- und Standgewässern für unterschiedlichste Fragestelllungen bestens geeignet. Phytoplankton und Phytobenthos dienen besonders im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) als wichtige Instrumente der ökologischen Beurteilung von Gewässern. Die entsprechenden Untersuchungsverfahren (PhytoFluss, PhytoSee und PHYLIB) sind mittlerweile erprobt und anerkannt in ihrer Anwendbarkeit und Aussagekraft innerhalb des Monitorings unserer Gewässer.

 

In Zusammenarbeit mit weiteren Experten bieten wir darüber hinaus die Untersuchung der übrigen biologischen Qualitätskomponenten der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wie benthische Diatomeen und submerse Makrophyten an.

Neben diesen Standarduntersuchungen bieten wir Untersuchungen zur Qualitätskontrolle für Phytoplankton und Phytobenthos (ohne Diatomeen) an. Die Weitergabe unseres Wissens und der langjährigen Erfahrungen findet in Form von Fortbildungen und Inhouseschulungen statt. Natürlich arbeiten wir nicht nur im Wirkungskreis der Wasserrahmenrichtlinie, vielmehr sind wir für viele Fragestellungen offen. Hierzu zählt auch die Durchführung biologischer Gerichtsgutachten anhand von Gewässerproben zur Abklärung eines möglichen Tatortes. Von Kriminalbiologen und Ermittlungsbeamten erhalten wir immer wieder Anfragen zur Lösung spezieller Fragestellungen.

 

Das Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist eine Verbesserung der Qualität unserer Gewässer innerhalb der nächsten Jahre!

 

 

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